Bebauungsplan
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Der Bauungsplan zeigt feuerwehrfreundliche Zufahrten.

Bebauungsplan - Entwurf

Keiner wünscht sich einen Wohnungsbrand, aber dann sollte die Alarmierung der Feuerwehr bis zur  Bekämpfung sehr schnell erledigt sein.
 

Viele der Baupläne sind nicht feuerwehrtechnisch aus­gerichtet. Anders in diesem Beispiel:

Ein Brand kann sehr schnell von zwei Seiten bekämpft werden, ohne ein Nachbargrundstück betreten zu müssen.

 

In diesem Plan werden Doppel­haus­hälften, Ein­familien­häuser und ein Hoch­haus­gebiet dargestellt.

Zugleich wird  eine Ausgleichsmaßnahme entsprechend dem §19 im Rahmen der Bauleitplanung gewährleistet.

 

 
Brandschutz bei den isorast-Bausteinen

Der tragende Teil der isorast-Wand ist der Betonkern. Der Betonkern besteht aus nicht­brenn­barem Bau­stoff der Brand­klasse A1.

Die Wandung (Dämmung) werden in schwer ent­flamm­barer Qualität hergestellt und sind der Brandklasse B1 zugeordnet.

Das Material kann nur mittels fremder Zündquelle wegschmelzen. Wird die Zündquelle entfernt, ist auch der Brand- und Schmelzvorgang in wenigen Sekunden beendet.

 

Brandklassen nach der Europäischen Norm EN 2

Brand-
klasse
Beschreibung Beispiele Löschmittel Hinweis
A Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen. Holz, Kohle, Papier, Textilien, Auto­reifen, einige Kunst­stoffe, Stroh Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, ABC-Pulver  
B Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen.

Benzin, Alkohol, Teer, Wachs, viele Kunst­stoffe, Ether, Lacke, Harz

 

Schaum, AB3, C-Pulver,
BC-Pulver, Kohlendioxid
Auch Stoffe, die durch die Temperaturerhöhung flüssig werden
C Brände von Gasen. Ethin (Acetylen), Wasserstoff, Erdgas, Methan, Propan, Butan, Stadtgas ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlendioxid nur in Aus­nahme­fällen (hierfür gibt es sehr selten speziell konstruierte Sonder­feuer­löscher mit Gas­strahl­düse), Gas­zu­fuhr durch Ab­schiebern der Leitung unter­binden Brände von Gasen in der Regel erst dann löschen, wenn die Gas­zu­fuhr unter­bunden werden kann, da sich sonst ein explosions­fähiges Gas-Luft-Gemisch bilden kann
D Brände von Metallen. Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium und deren Legierung Metallbrandpulver (D Pulver), trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne Bei Bränden der Klasse D niemals Wasser als Löschmittel verwenden
F Brände von Speiseölen/-fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fett­back­geräten und anderen Küchen­ein­richtungen und -geräten. Speiseöle und Speisefette Topfdeckel, Spezial­lösch­mittel (Flüssig­lösch­mittel aus Brandklasse F-Hand­feuer­löscher) Bei Bränden der Klasse F (Fettbrand) niemals Wasser als Löschmittel ver­wenden.

 

 
 

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