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SPHaus bietet den besonderen exklusiven Sicherheitsservice.
Sie unterzeichnen vorher ein Abkommen, dass Sie die Pläne nur in Verbindung mit einem SPHaus beziehungsweise in Verwendung eines SPHauses einsetzen werden. In diesem Abkommen ist die Regelung einer zu leistenden Schutzgebühr von zehn Prozent des Gesamtobjektpreises beschrieben. Diese Schutzgebühr wird nach Bauabschluss als Gutschrift wieder in Ihre Abrechnung einfließen.
Die Notwendigkeit der Schutzgebühr ist, dass ein erheblicher Entwicklungsaufwand in einem SPHaus steckt. Zugleich zeichnen Sie sich für die Exklusivität eines SPHauses Anerkennung. Auch beweisen Sie, dass Sie die finanziellen Leistungen tatsächlich erbringen können.
Dafür erhalten Sie einen besonderen Service und sparen dadurch sehr viel Geld, als einen Architekten bei der Entwicklung Ihres Hauses zu bezahlen. Besonders bei Änderungswünschen kann es dadurch sehr teuer für Sie werden. Sie übermitteln uns Ihre Vorstellungen und wir übertragen Ihre Angaben in ein Zeichenprogramm. Und das Kostenlos!:
- Sie
erhalten hierdurch noch eine bessere Übersicht.
- Können Änderungen beliebig oft vornehmen und diese werden wieder eingearbeitet.
- Eine
gute Basis für Ihre Kostenplanung.
Wenn Sie damit einverstanden sind und die abzuklärenden Punkte zu Ihrer Zufriedenheit verliefen, wird die
Zeichnung einem Architekten übermittelt. Ab hier entstehen für Sie die ersten Kosten.
Nicht jeder Architekt ist für ein SPHaus geeignet. Deshalb leitet das SPHaus die Zeichnung nur an besonders geeignete Architekten weiter. Dies liegt auch in Ihrem Interesse, denn ein SPHaus verlangt eine sehr hohe Exaktheit.
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